Wer Verträge online abschließt, muss ab Sommer 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. StudioIntern-Kunden haben das bereits im Kundenportal – Sie brauchen nur einen Link auf Ihrer Website.
Was gilt ab Juni 2026?Die neue Pflicht für Fernabsatzverträge über eine Online-Oberfläche
Seit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Februar 2026) ist klar: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen online ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Das betrifft auch Ballettschulen, Tanzschulen und Musikschulen, wenn Eltern oder Erwachsene Schüler Online-Verträge abschließen – etwa für Kursplätze, Semesterbeiträge oder Mitgliedschaften.
Gesetzlich vorgeschrieben ist unter anderem:
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und behördliche Sanktionen. Für Schulen mit Online-Anmeldung ist das keine Randnotiz, sondern ein konkretes Umsetzungsprojekt.
In Kraft ab
§ 356a BGB
Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
Der Unterschied zwischen Eigenentwicklung und StudioIntern
Die Widerrufsfunktion klingt nach „einem Button auf der Website“. In der Praxis steckt dahinter erheblich mehr – vor allem, wenn der Widerruf ohne Login funktionieren muss:
Fazit: Wer weder Entwickler noch Rechtsabteilung vor Ort hat, investiert schnell viele Tage – und trägt trotzdem das Risiko einer fehlerhaften Umsetzung.
StudioIntern ist die Verwaltungssoftware für Ballettschulen, Tanzschulen und Musikschulen – mit integriertem Kundenportal für Online-Verträge, Stammdatenpflege und Vertragsverwaltung.
Die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion ist im Kundenportal bereits eingebaut:
Ihr Aufwand? Einen gut sichtbaren Link oder Button auf Ihrer Website setzen, der auf Ihr StudioIntern-Kundenportal verweist – genau wie beim bereits etablierten Kündigungs-Button. Mehr ist nicht nötig.
Drei Schritte – kein IT-Projekt
Ihre Kunden schließen Verträge über das StudioIntern-Kundenportal ab. Optional unterstützt der SI Assistant sie Schritt für Schritt durch den Prozess – inklusive SEPA-Mandat und Stammdaten.
Setzen Sie auf Ihrer Website einen deutlich sichtbaren Button oder Menüpunkt – z. B. „Vertrag widerrufen“ – der auf die Widerrufsfunktion Ihres Kundenportals verweist. Die genaue URL erhalten Sie aus Ihrem StudioIntern-Backend.
StudioIntern übernimmt Identifikation, zweistufigen Widerrufsprozess, Fristenprüfung, Verbuchung und E-Mail-Bestätigung. Sie müssen keine eigene Software pflegen oder bei Gesetzesänderungen nachbessern.
Beispiel für Ihre Website:
Ein Button im Footer oder auf Ihrer Vertragsseite reicht aus.
Vertrag widerrufenverweist auf Ihr StudioIntern-Kundenportal
Mehr als nur der Widerruf-Button
Das StudioIntern-Kundenportal ist die Online-Schnittstelle zu Ihrer Schule. Ihre Kunden können sich einloggen – oder für gesetzlich vorgesehene Funktionen auch ohne Anmeldung handeln.
Verträge digital abschließen – direkt an Ihre Verwaltung angebunden.
Gesetzlicher Widerruf nach § 356a BGB – inklusive Bestätigungsmail.
Auch der Kündigungs-Button nach § 312k BGB ist abgedeckt.
Mandate erteilen, widerrufen oder bei Bankwechsel ändern.
Mit StudioIntern erfüllen Sie § 356a BGB ohne Eigenentwicklung. Testen Sie die Software kostenlos – oder verlinken Sie als Bestandskunde einfach auf Ihr Kundenportal.