§ 356a BGB · ab 19. Juni 2026

Widerruf-Button für Online-Verträge – gesetzliche Pflicht, einfache Lösung

Wer Verträge online abschließt, muss ab Sommer 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. StudioIntern-Kunden haben das bereits im Kundenportal – Sie brauchen nur einen Link auf Ihrer Website.

Was gilt ab Juni 2026?

Was verlangt § 356a BGB?

Die neue Pflicht für Fernabsatzverträge über eine Online-Oberfläche

Seit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Februar 2026) ist klar: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen online ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.

Das betrifft auch Ballettschulen, Tanzschulen und Musikschulen, wenn Eltern oder Erwachsene Schüler Online-Verträge abschließen – etwa für Kursplätze, Semesterbeiträge oder Mitgliedschaften.

Gesetzlich vorgeschrieben ist unter anderem:

  • Eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig),
  • ständige Verfügbarkeit während der gesamten Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage),
  • ein zweistufiger Prozess: Angaben machen, dann mit „Widerruf bestätigen“ absenden,
  • eine unverzügliche Eingangsbestätigung per E-Mail oder anderem dauerhaften Datenträger,
  • grundsätzlich ohne Login erreichbar – es sei denn, der Vertrag kann ausschließlich über ein Kundenkonto abgeschlossen werden.

Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und behördliche Sanktionen. Für Schulen mit Online-Anmeldung ist das keine Randnotiz, sondern ein konkretes Umsetzungsprojekt.

In Kraft ab

19. Juni 2026

§ 356a BGB
Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen

Selbst bauen oder fertig nutzen?

Der Unterschied zwischen Eigenentwicklung und StudioIntern

Eigenentwicklung: hoher Aufwand

Die Widerrufsfunktion klingt nach „einem Button auf der Website“. In der Praxis steckt dahinter erheblich mehr – vor allem, wenn der Widerruf ohne Login funktionieren muss:

  • Kundenidentifikation ohne Konto: Vertrag dem richtigen Kunden zuordnen, ohne dass sich jemand anmelden muss,
  • Zweistufiger Button-Prozess nach gesetzlichem Muster implementieren und rechtssicher beschriften,
  • Pflichtangaben erfassen (Name, Vertragsbezug, Kommunikationsweg) und plausibilisieren,
  • Eingangsbestätigung automatisch und unverzüglich versenden – mit Datum, Uhrzeit und Inhalt der Erklärung,
  • Anbindung an die Vertragsverwaltung: Widerruf im System verbuchen, Fristen prüfen, Status aktualisieren,
  • Datenschutz: personenbezogene Daten sicher verarbeiten, auch bei anonymen Zugriffen,
  • Dauerhafte Verfügbarkeit während der Widerrufsfrist auf Website und ggf. im Portal,
  • Widerrufsbelehrung anpassen und Prozesse dokumentieren – für den Fall einer Prüfung oder Abmahnung.

Fazit: Wer weder Entwickler noch Rechtsabteilung vor Ort hat, investiert schnell viele Tage – und trägt trotzdem das Risiko einer fehlerhaften Umsetzung.

Mit StudioIntern: bereits erledigt

StudioIntern ist die Verwaltungssoftware für Ballettschulen, Tanzschulen und Musikschulen – mit integriertem Kundenportal für Online-Verträge, Stammdatenpflege und Vertragsverwaltung.

Die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion ist im Kundenportal bereits eingebaut:

  • Widerruf von online abgeschlossenen Verträgen direkt im Portal,
  • Zugang ohne Login für den gesetzlich vorgesehenen Fall,
  • automatische Eingangsbestätigung per E-Mail an den Kunden,
  • Verknüpfung mit Ihrer Vertragsverwaltung in StudioIntern,
  • konfigurierbare Widerrufsfrist (Standard: 14 Tage).

Ihr Aufwand? Einen gut sichtbaren Link oder Button auf Ihrer Website setzen, der auf Ihr StudioIntern-Kundenportal verweist – genau wie beim bereits etablierten Kündigungs-Button. Mehr ist nicht nötig.

So einfach ist Ihre Umsetzung

Drei Schritte – kein IT-Projekt

1

Online-Verträge mit StudioIntern anbieten

Ihre Kunden schließen Verträge über das StudioIntern-Kundenportal ab. Optional unterstützt der SI Assistant sie Schritt für Schritt durch den Prozess – inklusive SEPA-Mandat und Stammdaten.

2

Link auf Ihrer Website einbinden

Setzen Sie auf Ihrer Website einen deutlich sichtbaren Button oder Menüpunkt – z. B. „Vertrag widerrufen“ – der auf die Widerrufsfunktion Ihres Kundenportals verweist. Die genaue URL erhalten Sie aus Ihrem StudioIntern-Backend.

3

Fertig – rechtssicher und wartungsfrei

StudioIntern übernimmt Identifikation, zweistufigen Widerrufsprozess, Fristenprüfung, Verbuchung und E-Mail-Bestätigung. Sie müssen keine eigene Software pflegen oder bei Gesetzesänderungen nachbessern.

Das Kundenportal im Überblick

Mehr als nur der Widerruf-Button

Das StudioIntern-Kundenportal ist die Online-Schnittstelle zu Ihrer Schule. Ihre Kunden können sich einloggen – oder für gesetzlich vorgesehene Funktionen auch ohne Anmeldung handeln.

Online-Verträge

Verträge digital abschließen – direkt an Ihre Verwaltung angebunden.

Widerrufsfunktion

Gesetzlicher Widerruf nach § 356a BGB – inklusive Bestätigungsmail.

Vertrag kündigen

Auch der Kündigungs-Button nach § 312k BGB ist abgedeckt.

SEPA-Mandate

Mandate erteilen, widerrufen oder bei Bankwechsel ändern.

Alle Funktionen des Kundenportals ansehen

Widerruf-Button ohne IT-Stress

Mit StudioIntern erfüllen Sie § 356a BGB ohne Eigenentwicklung. Testen Sie die Software kostenlos – oder verlinken Sie als Bestandskunde einfach auf Ihr Kundenportal.