Was Ballett- und Tanzschulen bei Umsatzsteuer, Abgaben und laufenden Kosten beachten sollten — ohne Steuerberatung zu ersetzen.
Welche Kurse befreit bleiben können, welche nicht — und was die Nichtbeanstandung bis Ende 2027 bedeutet.
4,9 Prozent auf Honorare an freie Lehrkräfte, Choreografen und Fotografen — wann die Schule als Verwerter gilt.
Tarif WR-Tanz, Netto-Kurshonorar und extra Anmeldung für Bälle — der Stand nach BGH und OLG München.
Die Beiträge ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder die Deutsche Rentenversicherung.
« Alle Themen
Cookies ablehnen Weiter mit Cookies
Mehr dazu: Wofür sind diese Cookies?